Aufgrund meiner Fachkunde in Verhaltenstherapie biete ich eine gezielte verhaltenstherapeutische Behandlung von Depressionen, Traumafolgestörungen, Angst– und Zwangsstörungen an.
Durch eine zusätzliche Weiterbildung in Klärungsorientierter Psychotherapie (nach Rainer Sachse) bin ich zudem spezialisiert auf Persönlichkeitsstörungen, chronische bzw. wiederkehrende Depressionen und psychosomatische Erkrankungen.
Die Klärungsorientierte Psychotherapie beschäftigt sich vor allem mit dem Verstehen sogenannter Selbst- und Beziehungschemata, also Grundannahmen über das eigene Selbst („Selbstbild“) und Beziehungen. Diese Schemata sind uns nicht bzw. nicht vollumfänglich bewusst, beeinflussen unsere Verhalten, Fühlen und Denken jedoch enorm. So können z.B. negative Annahmen über Beziehungen zu wiederkehrenden Konflikten mit anderen Menschen führen. Durch gezielte Fragetechniken und Interventionen sollen diese Schemata in der Therapie zuerst bewusst gemacht, dann hinterfragt und letztlich verändert werden.
Des Weiteren beziehe ich Methoden aus den Bereichen der Schematherapie, der Akzeptanz- und Commitment-Therapie, sowie Entspannungsverfahren in meine Behandlung mit ein.
Trotzdem ich aufgrund meiner Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin berechtigt bin, alle psychischen Erkrankungen zu behandeln, würde ich Sie beim Vorliegen von Abhängigkeitserkrankungen oder psychotischen Störungen (z.B. Schizophrenie) an jemanden mit entsprechender Expertise weiterverweisen. Jeder verdient die bestmögliche Behandlung seiner Themen und auf diesen Gebieten fehlt mir persönlich die Erfahrung und entsprechende vertiefte Ausbildung.

Ich biete in meiner Praxis außerdem einen ausführlichen Diagnostikprozess an, bei dem auch mögliche andere Störungen (z.B. Persönlichkeitsstörungen, Autismus-Spektum-Störung) mitgedacht und exploriert werden, um alternative Ursachen für bestehende Beschwerden ausschließen zu können (Differentialdiagnostik) und an dessen Ende eine offizielle Diagnosevergabe als belastbares Ergebnis für weitere Behandlungsmaßnahmen (z.B. eine medikamentöse Therapie) und Hilfsangebote (z.B. Selbsthilfegruppen) steht.
Bitte bedenken Sie, dass ich als psychologische Psychotherapeutin keine Medikamente verordnen darf. Hierfür ist eine Anbindung an eine psychiatrische bzw. neurologische Praxis notwendig. Eine psychotherapeutische Behandlung im Anschluss an die Diagnostik kann gerne besprochen werden. Auch kann ich, falls sich während des Diagnostikprozesses Anhaltspunkte finden sollten, eine Autismus-Spektrum-Störung lediglich als Verdachtsdiagnose stellen, da für eine belastbare, gesicherte Diagnose (z.B. für sozialrechtliche Implikationen wie den GdB) zusätzlich eine ärztliche Untersuchung notwendig ist.
| GOP-Nr. | Leistung | Faktor | Betrag |
|---|---|---|---|
| 857 | Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen | 3,0 | 20,28 € |
| 812a | Psychotherapeutische Sprechstunde (50 Min.) | 2,3 | 134,06 € |
| 855a | Anwendung eines validierten, standardisierten, strukturierten klinisch-diagnostischen Interviews | 1,8 | 75,75 € |
| 812a | Psychotherapeutische Sprechstunde (50 Min.) | 2,3 | 134,06 € |
| 855a | Durchführung, Auswertung und Besprechung einer psychologischen Testbatterie | 1,8 | 75,75 € |
| 812a | Psychotherapeutische Sprechstunde (75 Min.) | 2,3 | 201,09 € |
| 812a | Psychotherapeutische Sprechstunde (25 Min.) | 2,3 | 67,03 € |
| 85 | Schriftliche gutachterliche Äußerung | 3,0 | 87,43 € |
| 3 | Eingehende Beratung | 2,3 | 20,11 € |
| Gesamt | 815,56 € | ||
Da es sich beim ADHS um eine sogenannte Entwicklungsstörung handelt – es sich also schon im frühen Kindesalter zeigt – ist eine zusätzliche Befragung von nahen Angehörigen (z.B. Eltern, ältere Geschwister), die Aussagen über Ihr Verhalten in der frühen Kindheit treffen können, sehr wichtig. Es können zudem auch Schulzeugnisse hinzugezogen werden, um sich ein genaueres Bild zu machen. Außerdem ist eine ergänzende hausärztliche Abklärung möglicher organischer Ursachen (z.B. eine Erkrankung der Schilddrüse) notwendig. Hierfür bekommen Sie von mir einen sogenannten Konsiliarbericht ausgehändigt, den der Hausarzt/ die Hausärztin ausfüllen kann. Auch ein Termin in einer neurologischen Praxis ist im Verlauf sinnvoll, um z.B. ein Elektroenzephalogramm (EEG) durchführen zu lassen.
Da es sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis handelt, werden die Kosten hierfür in der Regel nicht von den gesetzlichen Kassen (GKV) übernommen. Fragen Sie im Zweifel aber gerne nochmal bei Ihrer GKV nach.
Von den privaten Versicherungsunternehmen (PKV) und den Beihilfen werden die Kosten in der Regel zu einem Teil bzw. je nach Tarif auch komplett getragen. Bitte informieren Sie sich auch hier vorher bei Ihrer PKV über die genaue Höhe der Kostenerstattung.
Die Honorarkosten fallen erst nach erbrachter Leistung an und werden nach Abschluss der gesamten Diagnostik komplett bzw., falls Sie aus irgendwelchen Gründen vorher abgebrochen werden sollte, teilweise in Rechnung gestellt.